Die Standardermittlungen haben eine feste Reihenfolge. Du kannst erst mit der nächsten beginnen, nachdem du die laufende abgeschlossen hast. Du kannst aber parallel zu einer Standardermittlung an Sonder- und zusätzlichen Ermittlungen teilnehmen.
Die Standardermittlungen haben eine feste Reihenfolge. Du kannst erst mit der nächsten beginnen, nachdem du die laufende abgeschlossen hast. Du kannst aber parallel zu einer Standardermittlung an Sonder- und zusätzlichen Ermittlungen teilnehmen.